Betriebskosten sind die Kosten, die dem Eigentümer (Erbbauberechtigtem) durch den bestimmungsmäßigen Gebrauch des Gebäudes, der Nebengebäude, Anlagen, Einrichtungen und des Grundstückes laufend entstehen. Die Sach- und Arbeitsleistungen des Eigentümers dürfen mit dem Betrag abgesetzt werden, der für eine gleichwertige Leistung eines Dritten, insbesondere Unternehmers, angesetzt werden könnte. Die Umsatzsteuer eines Dritten darf nicht angesetzt werden.

Durchschnittliche Verteilung der "kalten" Betriebskosten:
- 18,4 % Abwasser
- 15,0 % Frischwasser
- 13,8 % Müll
- 10,5 % Aufzug
- 8,4 % Grundsteuer
- 7,0 % Hauswart
- 5,7 % Kabel-TV
- 5,1 % Gartenpflege
- 4,1 % Versicherungen
- 3,2 % Hausreinigung
- 2,8 % sonstige Betriebskosten
- 2,2 % Beleuchtung
- 2,2 % Straßenreinigung
- 1,6 % Kehrgebühren
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